Anlage 5 – (zu § 1 Absatz 5)GebührenverzeichnisGebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 325) Fundstelle Gebühren (Stundensätze) der Organisationseinheiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Amtshandlungen nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. left col1 1 20* left col2 2 115* center col3 3 25* Gebühren- nummer 1 center col1 Gebührentatbestand 1 center col2 Stundensatz (EUR) 1 col3 middle bottom 1 col1 Prüfung und Erteilung der Typzulassung von Hochgeschwindigkeitsventilen, Flammendurchschlagsicherungen sowie der Deflagrationssicherheit von Probeentnahmeöffnungen und der Vorrichtung zum gefahrlosen Entspannen von Ladetanks (Absatz 1.6.7.2.2.2 Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2.1 ADN). 1 col2 1 col3 1 col1 Prüfung und Zulassung von elektrischen Einrichtungen hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit in explosionsfähiger Atmosphäre (Absatz 1.6.7.2.2.2 ADN). 1 col2 1 col3 top left 50 3 1 all 1 1 gebuehren %yes;
Kurz erklärt
- Die Gebührenordnung regelt die Stundensätze für bestimmte Dienstleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
- Es geht um die Prüfung und Erteilung von Typzulassungen für Hochgeschwindigkeitsventile und Sicherheitsvorrichtungen.
- Auch die Prüfung und Zulassung elektrischer Einrichtungen in explosionsfähigen Atmosphären ist betroffen.
- Die Gebühren sind in Euro angegeben und variieren je nach Dienstleistung.
- Die Regelung bezieht sich auf Amtshandlungen gemäß der Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.